An diesem Internationalen Tag der Rechte des Kindes, als Kind das in der Schweiz lebe, erinnere ich, jeden in der Schweiz lebenden Erwachsenen daran, dass:
- Ich habe das Recht, in Sicherheit zu leben und dass für meine gute Entwicklung und Gesundheit in einer Weise gesorgt wird, die meinen körperlichen und psychischen Bedürfnissen entspricht.
- Ich habe das Recht, mit beiden Elternteilen und mit meinen Geschwistern, falls ich welche habe, zusammenzuleben.
- Ich habe das Recht auf eine Bildung, die es mir ermöglicht, mich intellektuell zu entwickeln.
- Ich habe das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden.
- Ich habe das Recht, Verbindungen aufzubauen und mich in die Gesellschaft zu integrieren, zu der ich seit meiner Geburt gehöre.
- Ich habe das Recht auf speziell ausgebildetes, erfahrenes und qualifiziertes Personal, das in der Lage ist, zur Befriedigung meiner Bedürfnisse und meines Schutzes beizutragen, da ich bis zum Erwachsenenalter zu dem Teil der Bevölkerung gehöre, der als "schutzbedürftig" bezeichnet wird, da ich noch nicht unabhängig bin.
In der Schweiz stehen Nahrung, Unterkunft, medizinische Versorgung und Bildung grundsätzlich jedem Kind zur Verfügung.
Auf der anderen Seite gilt in unserem Land, wie auch anderswo:
- Einige Kinder sehen einen Elternteil nach der Trennung nicht mehr.
- Ein erheblicher Prozentsatz der Kinder ist Opfer von Inzest.
- Sogenannte "erzieherische" Gewalt, zu Hause, in der Schule und in Institutionen, ist immer noch im Gange, in Form von psychischer Gewalt und/oder Vernachlässigung.
- Sogenannte "missbräuchliche" Unterbringung findet statt, während andere Kinder nicht vor Missbrauch geschützt sind.
- Es gibt keine gemeinsame schweizerische Richtlinie zu systemischen Betreuungsprotokollen für körperliche und/oder sexuelle Gewalt gegen Minderjährige.
Indem wir unser Handeln auf die Rechte des Kindes stützen, die seinen Bedürfnissen entsprechen sollen, verpflichten wir uns daher, die Schweizer Bewegung für verantwortungsbewusstes Co-parenting (MSCR), zu Folgendem:
- Information informationsbedürftiger Familien bei Trennungen, Scheidungen, Verdacht auf Gewalt, Gewalt, Intervention der Schutzbehörden;
- Unterstützung der gemeinsamen Elternschaft;
- Auf unserer Ebene alles Mögliche umsetzen, damit jedes Kind Zugang zu jedem seiner Eltern und seine Brüder und Schwestern hat, wenn es sie hat;
- Respektvoll und professionell zu intervenieren und erforderlichenfalls zu verlangen, dass Schutzmaßnahmen angemessen sind, um die Eltern-Kind-Bindung so weit wie möglich zu erhalten, was unerlässlich ist;
- Unterstützung von Familien, deren Kind Opfer sexueller Gewalt ist, indem wir sie an die professionellen Mitglieder unseres Netzwerks verweisen und weiterleiten;
- Information und Unterstützung von Familien, deren Kind Opfer von Gewalt ist, was auch immer diese sein mag;
- Schulung von Eltern und Fachkräften;
- Veröffentlichung unserer Aktionen, nützlicher Informationen über die richtige Entwicklung des Kindes und bewährter Praktiken für Interventionen im Falle von Gewalt oder Gewaltverdacht;
- Unterstützen Sie alle Anträge auf Spenden und eine ausreichende gesellschaftliche Beteiligung, damit wir als Schweizer Gesellschaft unseren Kindern ein Leben garantieren können, das diesen Namen verdient.
Ende 2024 wird unser Schulungskatalog für 2025 online gehen und wir stehen Ihnen für alle Informationen zu diesem Thema zur Verfügung.
Für die SBVC :
Isabelle Vuistiner-Zuber
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