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ZUSAMMENARBEIT MIT PFLEGEPERSONAL UND SCHULEN, UM DIE ÜBERMITTLUNG  ALLER INFORMATIONEN AN BEIDE ELTERNTEILE ZU GEWÄHRLEISTEN

Fachübergreifende Interventionsmassnahmen zur Vermeidung von Eltern-Kind-Entfremdung

ALLE Z'SAMMEN !

 

In der Schweiz wird die Obhut nach einer Scheidung meist einem Elternteil zugewiesen, während der zweite Elternteil (in der Mehrzahl der Fälle der Vater) ein so genanntes Besuchsrecht erhält, das jedoch eher gering ist.

Da Vorbeugen immer besser ist als Heilen, haben wir in Gesprächen mit den wichtigsten Betreuern der Kinder, mit den Eltern, also dem (para-)medizinischen Personal und den Schulen, festgestellt, dass neben den Workshops zur gemeinsamen Elternschaft, die derzeit in unserem Land angeboten werden, auch einige kleine Massnahmen der Fachleute die Situation verbessern könnten.

Auch wenn es nicht unbedingt notwendig ist, so ergibt sich die Vereinfachung unseres Vorgehens aus zwei gesetzlichen Vorgaben, die uns dabei helfen, unsere professionellen Partner mit Hinweis auf das Gesetz zu motivieren.

  1. Das Recht der Eltern, benachrichtigt zu werden (Art. 275a Abs. 1 ZGB)

  2. Das Recht der Eltern, Auskünfte einzuholen (Art. 275a, Abs. 2 ZGB)

1 impliziert die aktive und obligatorische Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen an beide Elternteile, einschliesslich des Elternteils, der keine Sorgerecht für das Kind hat und nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist.

2 bedeutet, dass jeder Elternteil die Kontaktangaben der Personen und Strukturen, die sich um sein Kind kümmern, erhalten muss, damit er diese auf Wunsch kontaktieren kann, um weitere Informationen zu erhalten.

 

Unsere aktuelle Kampagne / dieser Vorgehensweise wird es uns ermöglichen, folgende Probleme zu bewältigen:

  1. Die mögliche Unkenntnis einiger Gesetzesartikel bei Fachkräften, die mit Kindern arbeiten, sei es im Pflegebereich oder im Schulsystem.

  2. Die allgemein vorherrschende Annahme, dass der Elternteil, der mit dem Betreuungspersonal und den Schulen in Kontakt ist, die erhaltenen Informationen an den anderen Elternteil weitergibt. Diese Annahme ist der beste Nährboden, auf dem die Eltern-Kind-Entfremdung gedeihen kann.

 

Um bei der Einholung der notwendigen Informationen so wenig intrusiv wie möglich zu sein, haben wir ein Projekt zur Ergänzung von Anmeldeformularen der Kinder entwickelt. Dessen Ziel ist es, eine spezielle Rubrik zur Angabe des Familienstandes der Eltern einzuführen, um ausreichend über die Familiensituation informiert zu sein.

Zur Umsetzung dieses Projektes stehen wir in Kontakt mit Fachleuten und Behörden in allen Kantonen sowie mit den Hochschulen (Pflegebereich und Schulen), um gemeinsam eine neue Selbstverständlichkeit zu erarbeiten: jeden Elternteil in alle Bereiche der Kinderbetreuung einzubeziehen.

Wir stehen den Schulen und medizinischen Verbänden für eventuelle Treffen und gemeinsame Reflexionen weiterhin zur Verfügung.

Gerne nehmen wir die Mitarbeit anderer Verbände an.

Wir sind der Meinung, dass wir alles Notwendige unternehmen müssen, damit es - ausser in Fällen von Kindesmissbrauch - nicht mehr möglich ist, einen Elternteil auszuschließen. Wir hoffen, dass dieses Projekt andere Länder anregen wird.

Wir haben Herrn Nationalrat Sidney Kamerzin getroffen, der beschlossen hat, mitzumachen und durch eine politische Aktion zu unserer Kampagne beizutragen. Entdecken Sie es in unserem . pdf

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